Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.