Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.
An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.
An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.
Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.