Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.
An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.