Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.
In der Böschung sind Bäume mit Habitatfunktionen (zum
Beispiel Bruthöhlen und Paarungsquartiere) für Vögel
oder Fledermäuse zu erhalten. Wenn diese Bäume aufgrund der Verpflichtung des Grundeigentümers zur Verkehrssicherheit nicht erhalten werden können, ist die Verkehrssicherheit durch Kroneneinkürzungen unter Erhalt der Höhlungen wiederherzustellen. Andernfalls sind
artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) umzusetzen.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.
Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.
Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.
Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.