Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.
Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.