Nicht überbaubare Flächen von Tiefgaragen im Allgemeinen Wohngebiet sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss der Substrataufbau mindestens 1 m betragen und je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 12 m2 anzulegen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wohnhöfe, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen.