• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_b056d19a-1c29-4c1c-b8b1-44690ea8132c

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_b056d19a-1c29-4c1c-b8b1-44690ea8132c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord8
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Im Allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen im Wohngebiet zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,35 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis 0,7 überschritten werden.