Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Bebauung und im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 795 bis 800, 3712 und 2911 der Gemarkung Fischbek kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden. Im Wohngebiet mit achtgeschossigen Gebäuden kann ausnahmsweise ein weiteres Geschoß zugelassen werden, wenn eine Geschoßflächenzahl von 1,0 nicht überschritten wird.