Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 bis 150 cm, zu verwenden.